Brandschutzkonzepte aus Braunschweig für die Region

"So viel Brandschutz wie nötig - so wenig wie möglich."

KONTRABRAND® aus Braunschweig ist Ihr Partner, wenn es um die Erstellung von Brandschutzkonzepten in der Region um Hannover geht. Im Fokus der Brandschutzkonzepte sind dabei immer die Wirtschaftlichkeit und eine rechtssichere Auslegung.

Dies gelingt mit dem Grundgedanken: „So viel Brandschutz wie nötig – so wenig wie möglich.“

Erfahren Sie im Nachfolgenden, wann Sie ein Brandschutzkonzept benötigen und wie sich dieses von einem Brandschutznachweis unterscheidet.

Wann benötige ich ein Brandschutzkonzept?

In Niedersachsen regelt die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) den Nachweis des Brandschutzes. Im Sinne des § 15 NBauVorlVO werden Angaben zum Brandschutz erforderlich, „soweit dies für die Beurteilung der Baumaßnahme erforderlich ist“. Hierrüber entscheidet im Zweifel die zuständige Genehmigungsbehörde. In der Regel werden bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen spezielle Nachweise des Brandschutzes erforderlich. Diese Nachweise können unmittelbar in die Bauzeichnungen und Baubeschreibungen integriert werden. Übersichtlicher und zielführender ist es jedoch besonders bei anspruchsvollen Bauvorhaben die Angaben zum Brandschutz in einem objektbezogenen Brandschutzkonzept festzuhalten. Das Brandschutzkonzept dient somit als Ergänzung zur Bauvorlage im Genehmigungsverfahren. Es dient aber auch als Grundlage für die weitergehenden Leistungsphasen wie der Ausführungsplanung oder der Objektüberwachung und sollte daher bei auftretenden Planungsänderungen fortgeschrieben werden.

Abgrenzung Brandschutzkonzept, -nachweis, Stellungnahme, Gutachten

In einigen Bundesländern tritt neben dem Brandschutzkonzept auch der Begriff des Brandschutznachweises auf. Eine einheitliche Definition beider Begriffe existiert leider nicht. Beide Dokumente dienen grundsätzlich demselben Zweck als Nachweis des Brandschutzes. Oft werden Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten gefordert, während Brandschutznachweise meist mit geringerem Umfang und Inhalt für weniger anspruchsvolle Bauvorhaben dienen. Dabei ist jedoch immer der Einzelfall für jedes Bundesland zu beachten. Während die Bauvorlagenverordnung in Niedersachsen, und somit auch für den Großraum Hannover, nur den Begriff des Brandschutzkonzepts kennt, existiert in anderen Bundesländern (z. B. Saarland) wiederum nur der Begriff des Brandschutznachweises.

Eine Brandschutztechnische Stellungnahme dient im Gegensatz zum Brandschutzkonzept und -nachweis lediglich der Betrachtung eines speziellen Sachverhalts (z. B. Beurteilung der Rettungswege), ohne dabei eine ganzheitliche Betrachtung des Objekts zu verfolgen.

Ein Brandschutztechnisches Gutachten wird in der Regel in einem Rechtsstreit von einem Sachverständigen für Brandschutz erstellt, um durch einen unabhängigen Fachmann eine objektive Einschätzung zu erhalten (z. B. über ein erforderliches Wegerecht zur Gewährleistung der Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr).

Brandschutzkonzept

gem. § 15 Abs. 2 NBauVorlVO
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Sonderbauten
  • Mittel- und Großgaragen
  • Gebäudeklassen 1-5
  • Schutzzielorientiert
Leistungsphase 1-4

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