Brandschutzordnung Teil A

Nach DIN 14096

Ob Sie für Ihr Objekt eine Brandschutzordnung benötigen, richtet sich nach der Komplexität Ihres Gebäudes und der betrieblichen Abläufe. Einige Sonderbauvorschriften schreiben die Erstellung einer Brandschutzordnung vor. Herrscht hierrüber Unsicherheit empfiehlt sich die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in die Teile A, B und C. Die Brandschutzordnung Teil A werden Sie bereits bewusst oder unbewusst in einem Gebäude wahrgenommen haben. Sie entspricht i.d.R. einem DIN A4 großen Aushang:

Der Teil A regelt die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Brandfall und richtet sich an alle Personen, die das Gebäude nutzen. Aus diesem Grund ist der Teil A offen und an hochfrequentierten Bereichen, wie Kreuzungen von Verkehrswegen und Zugängen, auszuhängen. Dabei sollte der Aushang beim Betreten des Gebäudes und nicht erst dem Verlassen gut wahrgenommen werden. Sofern eine Vielzahl der Personen im Gebäude eine andere Sprache nutzt, ist die Brandschutzordnung mehrsprachig zu erstellen. Alle Teile der Brandschutzordnung sind auf aktuellem Stand zu halten.

Brandschutzordnung Teil B

Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen im Gebäude, ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie beispielsweise Mitarbeiter und Personal. Dieser Personenkreis hält sich nicht nur vorrübergehend im Gebäude auf.

Der Teil B enthält weitergehende Verhaltensregeln zur Verhinderung von einer Brand- und Rauchausbreitung und zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Welche Maßnahmen bei einer Alarmierung zu treffen sind, ob und wie besondere Personenkreise in der Räumung unterstützt werden müssen, ist hier geregelt. Auch über vorhandene Löscheinrichtungen und wie diese ggf. zu bedienen sind, wird im Teil B der Brandschutzordnung informiert. Der Teil B ist dem betroffenen Personenkreis in schriftlicher Form zur Kenntnis zu geben.

Brandschutzordnung Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Beispielsweise der Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. In diesem Teil werden die besonderen Aufgaben zum Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt erläutert. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei die vorbereitenden Maßnahmen für den Einsatz der Feuerwehr. Ggf. sind besondere Zuwegungen freizuhalten oder zu öffnen. Auch sollte der Feuerwehr unter Umständen ein Ansprechpartner zur Seite stehen, welcher gebündelte Informationen über die durchgeführte Räumung des Gebäudes weitergeben kann. Der Teil C ist dem betroffenen Personenkreis in schriftlicher Form zur Kenntnis zu geben.

Brandschutzordnung

nach DIN 14096
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Teil A (alle Personen)
  • Teil B (Mitarbeiter & Personal)
  • Teil C (Brandschutzbeauftragter & Brandschutzhelfer)
Leistungsphase 9

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