Die Schutzziele im Brandschutz

Nach Musterbauordnung

Über den § 14 der Musterbauordnung sind die vier grundlegenden Schutzziele des Brandschutzes festgeschrieben. Die Schutzziele lauten:

  • Vorbeugung der Brandentstehung,
  • Vorbeugung der Brandausbreitung,
  • Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren,
  • Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten.


Hierbei sind besonders die Begrifflichkeiten zu beachten. Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass eine Brandentstehung oder –ausbreitung ausgeschlossen werden muss, oder dass die Menschen und Tierrettung oder Löscharbeiten immer gewährleistet werden müssen.

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Schutzzielorientiert: "So wenig Brandschutz wie möglich"

Schutzzielorientiert bedeutet eine Orientierung an den grundlegenden Schutzzielen. Oftmals ist dies nur mittels Abweichungen und Erleichterungen von den konkretisierenden Gebäude-Anforderungen möglich. Der Vorteil dabei ist die Entstehung von individuellen Lösungen, welche besser auf die Nutzeranforderungen und Wirtschaftlichkeit eingehen können. Oberstes Gebot bleibt dabei immer die Gleichwertigkeit der individuellen Lösung nachzuweisen.  

Im Übrigen enthält die Bauordnung keine formale Begrenzung der Anzahl von Abweichungen und Erleichterungen, woraus sich ableiten lässt, dass ein Gebäude baurechtskonform errichtet werden kann, auch wenn es sich gänzlich nicht an die konkretisierenden Anforderungen hält – solange eine Gleichwertigkeit der Lösungen gegeben ist.


„So wenig Brandschutz wie möglich“ bedeutet die Wahl von Maßnahmen nach ihrem jeweiligen Erfordernis. Kann ein Verzicht von konkretisierenden Gebäude-Anforderungen nachvollziehbar begründet und eine gleichwertige Lösung erreicht werden, lassen sich Brandschutzmaßnahmen gezielt auf das individuelle Bauvorhaben ausrichten.

Schutzzielorientiert: "So viel Brandschutz wie nötig"

Aus der Definition der Schutzziele leitet sich ab, dass das baurechtliche Sicherheitsniveau keine absolute Sicherheit darstellt. Das verbleibende Risiko wird auch allgemein als gesellschaftlich anerkanntes Risiko bezeichnet. Dahinter steckt der Konsens, dass die Nutzung von Gebäuden und eine Vielfalt im Bauen, auch hinsichtlich nachhaltiger Bauweisen, unter Einhaltung aller denkbaren Sicherheitsmaßnahmen immer noch möglich sein muss.


„So viel Brandschutz wie nötig“ bedeutet das Erreichen des baurechtlichen Sicherheitsniveaus in Form der definierten Schutzziele.

Leistungen Brandschutz

Leistungsbild gem. AHO Heft Nr. 17
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereiten der Vergabe
  • Mitwirken bei der Vergabe
  • Objektüberwachung / Bauüberwachung
  • Objektbetreuung
Leistungsphase 1-9

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