Brandschutz-Prüfung

Grundlagen und Gebäudeklassen

Zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehört es, dass ein Bauantrag von der zuständigen Behörde geprüft wird. Mit dem Nachweis des Brandschutzes auf der einen Seite und dessen Prüfung auf der anderen Seite wird in dem Verfahren ein Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.

Der Nachweis des Brandschutzes in Form des Brandschutzkonzepts oder Brandschutznachweises ist grundsätzlich Bestandteil der Bauvorlage. Ob der Nachweis des Brandschutzes tatsächlich zu prüfen ist, hängt dabei von der Gebäudeklasse und von der Einstufung des Gebäudes als Sonderbau ab.

Nicht immer ist eine Prüfung erforderlich, sofern die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren erfüllt sind.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Brandschutz-Prüfung in den Bundesländern

In immer mehr Bundesländern hat sich, neben der Bauaufsichtsbehörde als genehmigende Instanz, das Modell der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen zur Prüfung von bautechnischen Nachweisen durchgesetzt. Mit der aktiven Tätigkeit in der freien Wirtschaft durch die Prüfingenieure und -sachverständige entsteht ein Synergieeffekt.

Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg stechen dabei durch Festhalten am ursprünglichen Modell der alleinigen Prüfhoheit bei den Bauaufsichtsbehörden hervor. Dabei ist anzumerken, dass in den anderen Bundesländern die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden lediglich um die Leistungen der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen ergänzt wird und nicht etwa ersetzt werden soll. Auch weiterhin ist in einigen Bundesländern eine abschließende Versagung oder Zustimmung zu einzelnen Sachverhalten wie Abweichungen und Erleichterungen erforderlich.


Sachverständige mit Erfahrung in der Prüfung heben sich durch umfassende Einblicke in verschiedenste Ansätze der Planung ab. Neben der fachlichen Horizonterweiterung wird auch der Blick für den Genehmigungsablauf und die „prüfende Seite“ geschärft.

Unterschiede der Brandschutz-Prüfer

Die jeweiligen Brandschutzprüfer können grundsätzlich entsprechend nachfolgender Auflistung unterschieden werden.

Bauaufsichtsbehörde

Der Brandschutzprüfer der Bauaufsichtsbehörde ist bei der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis angestellt. Kurze Abstimmungswege und weitreichende Befugnisse sind hier positiv hervorzuheben.

Prüfingenieur

Ein Prüfingenieur prüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde und nimmt insofern hoheitliche Aufgaben wahr.

Prüfsachverständiger

Ein Prüfsachverständiger prüft weisungsungebunden im Auftrag des Bauherrn.

Sowohl das Anerkennungsverfahren wie auch die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Brandschutz-Prüfer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise stark. Ein bundesweit einheitliches System existiert derzeit nicht. Ein erster Schritt in diese Richtung bietet die Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (M-PPVO), welche jedoch nicht in allen Bundesländern eingeführt ist.

Leistungen Brandschutz

Leistungsbild gem. AHO Heft Nr. 17
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereiten der Vergabe
  • Mitwirken bei der Vergabe
  • Objektüberwachung / Bauüberwachung
  • Objektbetreuung
Leistungsphase 1-9

Kontaktformular

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Infos unter Datenschutz.