Flucht- und Rettungspläne

Nach DIN ISO 23601

Ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes sind Flucht- und Rettungspläne. Die Räumung eines Gebäudes muss im Notfall zielgerichtet und zügig erfolgen. Hierfür ist es Voraussetzung, dass sich alle Personen im Gebäude über die Anordnung der Ausgänge und Wege dorthin informieren können. Flucht- und Rettungspläne sind das geeignete Mittel, um ortsunkundigen Nutzern eines Gebäudes von ihrem Standort ausgehend die Flucht- und Rettungswege aufzuzeigen.

Um dieses Informationsziel zu erreichen, sind die Flucht- und Rettungspläne an hochfrequentierten Bereichen, wie Kreuzungspunkte der Verkehrswege oder im Bereich von Zugängen auszuhängen. Dabei sollten die Pläne bereits beim Betreten des Gebäudes wahrnehmbar sein und nicht erst bei dessen Verlassen. Weiterhin müssen die Pläne lagerichtig ausgehangen werden, was dem Betrachter eine schnelle Orientierung bieten soll.

Was ist der Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen?

Die einheitlichen Vorgaben zur Gestaltung und dem Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen sind in der DIN ISO 23601 geregelt.

Neben der Kennzeichnung der Rettungswege sind auch Einrichtungen zur Ersten Hilfe, eine Sammelstelle und Einrichtungen zur Brandbekämpfung für Entstehungsbrände (Feuerlöscher, Wandhydranten Typ S) darzustellen. Weitergehende Einrichtungen wie Steigleitungen der Feuerwehr, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Wandhydranten Typ F werden i. d. R. nicht gekennzeichnet, da diese Einrichtungen ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten sind.

Neben den Verhaltensregeln im Notfall können auch die Verhaltensregeln im Brandfall, in Form der Brandschutzordnung Teil A auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt werden. Ein zusätzlicher Aushang der Brandschutzordnung Teil A kann dann entfallen.

Wo sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?

Neben den Arbeitsstättenrichtlinien schreiben auch einige Sonderbauvorschriften die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen vor. Die Pläne werden insbesondere in unübersichtlichen Gebäuden mit ortsunkundigen Personen erforderlich.

In Verkaufsstätten und Versammlungsstätten mit einer hohen Anzahl ortsunkundiger Personen sind Flucht- und Rettungspläne praktisch unverzichtbar. In Hotels als Beherbergungsstätten sind an den Türen der Beherbergungsräume zusätzliche Rettungswegpläne mit der Angabe der Lage des Beherbergungsraums anzubringen. Dem erhöhten Risiko durch  Übernachtungsgäste an einem für sie fremden Ort wird u. a. mit dieser Maßnahme entgegen gewirkt. In Wohngebäuden oder in Bürogebäuden mit geradlinig verlaufenden Wegen zu Ausgängen und notwendigen Treppenräumen werden zum einen auf Grund der ortskundigen Nutzer und zum anderen auf Grund der Übersichtlichkeit meist keine Flucht- und Rettungspläne erforderlich.

Flucht- & Rettungspläne

nach DIN ISO 23601
Honorar variiert nach Objektgröße & Nutzung
  • Kennzeichnung der Rettungswege
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • Sammelstelle
  • Einrichtungen zur Brandbekämpfung
  • Verhaltensregeln im Brand- / Notfall

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